Deutsche Showdown-Ordnung
§ 1 Showdown in Deutschland
Showdown (Tischball oder Blindentischtennis) ist eine Sportart mit inklusivem Charakter, die für blinde und sehbehinderte Menschen entwickelt wurde.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) organisiert und verantwortet in Deutschland den Spielbetrieb in Showdown.
Für diese Sportart gelten die aktuellen Spielregeln des Internationalen Blindensportverbandes (IBSA).
Für die Deutsche Showdownmeisterschaft sind alle blinden und sehbehinderten Menschen spielberechtigt.
In dieser Ordnung wird geregelt,
- wann eine Showdowngruppe einen Showdownstandort bildet
- zu welchen Bedingungen diese Standorte den Vorlauf und die Durchführung einer Deutschen Meisterschaft vereinbart haben
- wie Spieler zu internationalen Wettkämpfen entsandt werden
§ 2 Showdown-Standorte
Eine Gruppe von Showdownspielern bildet dann einen Showdownstandort, wenn diese Gruppe über eine Showdownplatte verfügt, in der Regel einmal in der Woche (außer in den Ferien) diese Sportart an einem festen Standort in einem genügend großen Raum anbietet, auf der Seite www.showdown-germany.de als Showdownstandort registriert ist und vom DBSV als Showdownstandort zertifiziert sind. (Zertifizierung heißt, dass der DBSV die Zulassungskriterien überprüft hat und seine Entscheidung hierüber auf der Seite showdown-germany bekannt gibt.)
Allen potentiellen Spielern muss es möglich sein, Mitglied einer Showdowngruppe zu werden. Diese Mitgliedschaft kann entgeltlich sein.
§ 3 Showdownregionen
Es werden vier deutsche Showdown-Regionen gebildet, deren Aufgabe es ist, in Eigenverantwortung die Vorrunden zur Deutschen Showdownmeisterschaft durchzuführen.
Die Aufteilung der Regionen Nord, West, Süd und Ost erfolgt entsprechend der geografischen Verteilung von Showdownstandorten in Deutschland für das je folgende Jahr durch die Showdownversammlung.
§ 4 Internationale Turniere
Entsprechend der von der Showdownversammlung verabschiedeten Rangordnung sind die Spieler für die Europa- oder Weltmeisterschaft der IBSA in Showdown nominiert.
Falls ein qualifizierter Spieler nicht teilnimmt oder nach den Regeln der IBSA nicht startberechtigt ist, rückt der nächste Spieler entsprechend dieser Rangordnung nach.
Diese Rangordnung gilt auch für Turniere, deren Einladung an eine Personenzahl gebunden ist und die nicht an Einzelpersonen verschickt wurde.
§ 5 Gremien und Beschlüsse
Der DBSV fördert den Spielbetrieb und die Weiterentwicklung des Showdownsports in Deutschland im Rahmen seiner Möglichkeiten. Zur Koordinierung der Aktivitäten im Bereich Showdown benennt das DBSV-Präsidium einen Showdownbeauftragten.
Einmal jährlich im Rahmen der Deutschen Meisterschaft ruft der DBSV die Showdownversammlung zusammen. Diese besteht aus je einem Vertreter aller Showdownstandorte in Deutschland, berät über alle wichtigen Fragen des Showdownsports in Deutschland und spricht Empfehlungen für die Organisation und Weiterentwicklung des Showdownsports aus, die möglichst befolgt werden.
Jede Region (vgl. §3) ernennt auf der ersten jährlich stattfindenden Showdownversammlung einen Verantwortlichen für die Region. Die vier Verantwortlichen für die Regionen und der DBSV-Showdownbeauftragte bilden das Showdownkomitee.
Das Showdownkomitee legt die Modi der Vorrunden und die der Deutschen Meisterschaft fest und ist für die Durchführung dieser Veranstaltungen verantwortlich.
Beschlossen von der Showdownversammlung
Rheinsberg 26.3.2011
gez. Thorsten Wolf für den DBSV
Berlin 10.04.2011
Showdown-Ordnung Fassung-26-03-2011 (Word-Dokument)
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