Springe zum Inhalt

Satzung des Deutschen Showdown-Verbandes

Stand 04.04.2014

§ 1 Showdown in Deutschland

Showdown (Tischball oder Blindentischtennis) ist eine Sportart mit inklusivem Charakter, die für blinde und sehbehinderte Menschen entwickelt wurde.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) ist der Träger des bundesweiten Showdown-Spieles in Deutschland und des Deutschen Showdownverbandes.

Für diese Sportart gelten die aktuellen Spielregeln des Internationalen Blindensportverbandes (IBSA).

Für  die Deutsche Showdownmeisterschaft sind alle in Deutschland aktiven Spielerinnen und Spieler der zertifizierten Showdownstandorte spielberechtigt.

In dieser Satzung wird geregelt,

1. wann eine Showdowngruppe einen Showdownstandort bildet
2. zu welchen Bedingungen diese Standorte den Vorlauf und die Durchführung einer Deutschen Meisterschaft vereinbart haben
3. wie Spieler zu internationalen Wettkämpfen entsandt werden

§ 2 Showdown-Standorte

Eine Gruppe von Showdownspielern bildet dann einen Showdownstandort, wenn diese Gruppe über eine Showdownplatte verfügt, in der Regel einmal in der Woche (außer in den Ferien) diese Sportart an einem festen Standort in einem genügend großen Raum anbietet, auf der Seite www.showdown-germany.de als Showdownstandort registriert ist und vom DBSV als Showdownstandort zertifiziert sind. (Zertifizierung heißt, dass der DBSV die Zulassungskriterien überprüft hat und seine Entscheidung  hierüber auf der  Seite showdown-germany bekannt gibt.)

Allen potentiellen Spielern muss es möglich sein,  Mitglied einer Showdowngruppe zu werden. Diese Mitgliedschaft kann entgeltlich sein.

§ 3 Showdownregionen

Es werden vier deutsche Showdown-Regionen gebildet und zwar:

Region 01 (Nord) besteht aus den Bundesländern:

  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Bremen
  • Niedersachsen

Die Region 02 (West) besteht aus dem Bundesland:

  • Nordrhein-Westfalen

Die Region 03 (Ost) besteht aus den Bundesländern:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Brandenburg
  • Berlin
  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Thüringen

Die Region (Süd-West) besteht aus den Bundesländern:

  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Baden-Württemberg
  • Bayern

§ 4 Internationale Turniere

Entsprechend der von der Showdownversammlung verabschiedeten Rangordnung sind die Spieler  für die Europa- oder Weltmeisterschaft der IBSA in Showdown nominiert.
Falls ein qualifizierter Spieler nicht teilnimmt oder nach den Regeln der IBSA nicht startberechtigt ist, rückt der nächste Spieler entsprechend dieser Rangordnung nach.

Diese Rangordnung gilt auch für die von der Showdownversammlung festgehaltenen internationalen Turniere.

Die Showdownversammlung kann beschließen, dass ein Ausschuss diese Rangordnung erarbeitet, wobei diese Rangordnung vom Showdownkomitee bestätigt werden muss.

§ 5 Gremien und Beschlüsse

Der DBSV fördert den Spielbetrieb und die Weiterentwicklung des Showdownsports in Deutschland im Rahmen seiner Möglichkeiten. Zur Koordinierung der Aktivitäten im Bereich Showdown benennt das DBSV-Präsidium einen Showdownbeauftragten.

Einmal jährlich im Rahmen der Deutschen Meisterschaft ruft der DBSV die Showdownversammlung  zusammen. Diese besteht aus je einem Vertreter aller Showdownstandorte in Deutschland, berät über alle wichtigen Fragen des Showdownsports in Deutschland und spricht Empfehlungen für die Organisation und Weiterentwicklung des Showdownsports aus, die möglichst befolgt werden.

Jede  Region (vgl. §3) ernennt  auf der ersten jährlich stattfindenden Showdownversammlung einen Verantwortlichen für die Region.
Die vier Verantwortlichen für die Regionen und der DBSV-Showdownbeauftragte bilden das Showdownkomitee.
Die Verantwortlichen der Showdownregionen führen in Eigenverantwortung die Vorrunden zur Showdownmeisterschaft durch, wobei sie den Modus dieser Vorrunden im Showdownkomitee abstimmen.
Das Showdownkomitee legt den Modus der Deutschen Showdownmeisterschaft fest und ist für die Durchführung dieser Veranstaltungen verantwortlich.

Beschlossen von der Showdownversammlung
Frankfurt am Main am 04.04.2014

gez. Thorsten Wolf; Showdownbeauftragter des DBSV

--------------------------

Zur Showdownordnung, Stand 30.03.2012 geändert:

-    Name (jetzt Satzung des Deutschen Showdown-Verbandes)
-    § 1, Satz 2 (Träger DBSV)
-    § 1, Satz 4 (Spielberechtigung Deutsche Meisterschaft)
-    § 3, Showdownregionen
-    § 5, Gremien und Beschlüsse)